Im September 2023 tritt das totalrevidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft. Die Revision soll den Datenschutz stärken und an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen. Die meisten Vereine bearbeiten Personendaten (z.B. Namen, Geburtsdaten, Adressen etc. ihrer Mitglieder), weshalb sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten müssen.